Die folgenden Bilder aus der "Wickiana" (chronikale Zürcher Handschrift aus dem 16. Jh., heute Zentralbibliothek Zürich)  wurden alle dem Artikel

Dietegen GUGGENBÜHL. Hexen. In: Sandoz-Bulletin 24 (1971), S. 27-40 

entnommen. Die Bildunterschriften ebenfalls.

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"Am 13. September 1574 wurden Verena Trost, Barbara Meyer und deren Tochter Anna Lang in Bremgarten als Hexen mit dem Feuer hingerichtet. Auf der linken Hälfte ist die "grausame, wüste und unflätige Historia" ihrer Verfehlungen (Hexensabbat) dargestellt. Angaben und Abbildung aus einer zeitgenössischen Zürcher Handschrift (Wickiana). Zentralbibliothek Zürich." (Guggenbühl, S. 35.)

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"Darstellung des Hexensabbats aus dem Jahre 1570. Vor dem Thronenden Teufel schwört offenbar ein kniender Mann seinen Christenglauben ab. Darunter küsst eine Hexe einem Teufel den Hintern. Links erzeugt eine andere durch Kochen von Zaubermitteln ein Ungewitter. Zeitgenössische Handschrift (Wickiana). Zentralbibliothek Zürich." (Guggenbühl, S. 35.)

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"Nicht selten wurden mehrere Hexen gleichzeitig hingerichtet. So liess Jacob Truchsess von der Schär zu Waldsee (?) am 10. Juni 1587 21 Hexen, am 11. Juni 9 und tags darauf nochmals 8 Hexen in "einem Brand" hinrichten". Angaben und Abbildung (Ausschnitt) aus einer zeitgenössischen Zürcher Handschrift. (Wickiana). Zentralbibliothek Zürich." (Guggenbühl, S. 36.)

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"Folterszene von Frau und Tochter eines Fuhrmanns in Mellingen namens Hans Ueli, aus dem Jahre 1577. Das Aufziehen oder Strecken" war neben der Anwendung der Daumenschrauben die mildeste Form der Folter. Aus einer Zürcher Handschrift. Zentralbibliothek Zürich." (Guggenbühl, S. 37.)

 

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"Hinrichtung dreier Hexen am 4. November 1585 in Baden (Schweiz). Sie wurden auf Leitern gebunden und ins Feuer geworfen. Zeitgenössische Darstellung, signiert Ulrich Grob, in einer Zürcher Handschrift (Wickiana). Zentralbibliothek Zürich." (Guggenbühl, S. 38.)

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"1587 liess der Graf von Sultz 3 Hexen hinrichten (oben links). Eine ihrer Übeltaten ist unten rechts dargestellt: Mit Hilfe des Teufels verdarben sie zwei köstliche Pferde. Während der Hinrichtung warf der "böse Geist" in der gräflichen Kanzlei die Briefe und Bücher durcheinander und spaltete den Tisch. Als er wegfuhr, hinterliess er einen derartigen Gestank, dass ihn niemand aushalten konnte (oben rechts). Aus einer zeitgenössischen Zürcher Handschrift (Wickiana). Zentralbibliothek Zürich. (Guggenbühl, S. 39.)

 

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Datum letzte Änderung: 29.5.2001 Niklaus Schatzmann